Garantiezins 0,5%: Aus für klassische Lebensversicherung?

Die FMA hat den Garantiezins (i.e. jene Verzinsung, die Versicherer ihren Kunden bei Neuabschluss einer klassischen Lebensversicherung oder einer prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge höchstens versprechen dürfen) mit Wirkung vom 1. Jänner 2017 neuerlich gesenkt, und zwar von ohnehin schon niedrigen 1,0 auf 0,5 Prozent.

 

Damit hat die Verzinsung der Sparprämie (die einbezahlte Prämie abzüglich Steuern sowie Risiko- und Kostenanteilen) in der klassischen Lebensversicherung einen neuen Tiefpunkt erreicht.

 

Für renditebewusste Anleger stellt sich spätestens jetzt die Frage, wie sie jetzt und in Zukunft sinnvoll Kapital für die Pension ansparen sollen; mit einer klassischen Lebensversicherung scheint dies nur noch schwer möglich.

 

Zwei Lösungen (einzeln oder als Kombination) bieten sich im Wesentlichen an:

  

 ein Fondssparplan;

  

 eine fondsgebundene Lebensversicherung.

 

Vorteile des Fondssparplans sind insbesondere Kostentransparenz (Vergleichbarkeit der Total Expense Ratio/TER), grundsätzlich jederzeitige Verfügbarkeit (zum jeweils aktuellen Kurs), Schutz als Sondervermögen und die Möglichkeit der Erzielung interessanter (langfristig mitunter auch zweistelliger) Renditen.

 

Die wichtigsten Vorteile der fondsgebundenen Lebensversicherung sind die kostenlose "Depotführung", die Möglichkeit des kostenlosen Fondsswitches und die Befreiung von der Kursgewinnsteuer. 

 

Mit beiden Anlageformen können Sie schon mit kleinen regelmäßigen Beträgen ab 50 Euro monatlich Vermögen aufbauen und dabei den sog. Cost-Average-Effekt nutzen.

 

Ihr unabhängiger Finanz-Coach berät Sie gern in allen Fragen rund um Kapitalanlage und Vermögensaufbau - frei von Bindungen an Gesellschaften, neutral und professionell.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Volkmar Hiebinger

 

Disclaimer: Die Informationen in diesem Blog sind lediglich eine Kurzdarstellung und weder eine Grundlage für Anlageentscheidungen noch eine Empfehlung, Wertpapiere oder Gold zu kaufen oder zu verkaufen oder eine Lebensversicherung abzuschließen, zu verändern oder zu stornieren; sie können eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Die in diesem Blog enthaltenen Informationen und Tipps stellen lediglich die persönliche Meinung des Verfassers - ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - dar. Jede Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts sowie für Schäden, die aus der Befolgung bzw. Nichtbefolgung der in diesem Blog enthaltenen Informationen entstehen, wird unwiderruflich ausgeschlossen.


Interessiert?

Dann vereinbaren Sie JETZT einen Gesprächstermin! 


Kommentar schreiben

Kommentare: 0